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Leitfaden zur Lobbyarbeit

Allgemeine Informationen

Im Lobbyregister Deutschlands ist taxmenow eingetragen.

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Im Lobbyregister Österreichs steht die Eintragung aus, ist aber in Arbeit, ebenso im Lobbyregister der EU (EU-Transparenzregister).

 

Lobbyarbeit ist es offiziell nur, wenn systematisch gegenüber Abgeordneten, Vertreter:innen der Regierung und ihren Mitarbeiter:innen ein Thema besprochen wird.

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Begünstigungen, die ausgetauscht werden, umfassen jede Art der Verpflegung, Geburtstagsgeschenke, jede Einladung auf den Kaffee nach der Veranstaltung oder den kleinsten Bleistift.

 

Einladungen zu Veranstaltungen können angenommen werden, sofern Klarheit besteht.

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Unsere Haltung

Wir wollen, dass unsere Arbeit zum Thema der Steuergerechtigkeit sauber und transparent ist. Dafür kümmern wir uns um die Eintragung und Kenntlichmachung unserer Arbeit in den Lobbyregistern der Länder, in denen wir aktiv sind.

 

Derzeit sind das die Register in Deutschland (erledigt), Österreich (steht aus) und die EU (steht aus). Die Schweiz hat kein Lobbyregister.

 

Die Menschen, die systematisch im Namen von taxmenow über das Thema Steuergerechtigkeit sprechen, sind vor allem in der Öffentlichkeit vertreten und nehmen auch Veranstaltungen wahr.

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Bei jeder Veranstaltung wird darauf geachtet, dass wir zeigen, dass wir im Rahmen unserer Arbeit bei taxmenow über Steuergerechtigkeit sprechen. Das kann durch das Ausfüllen von Teilnahmeformularen geschehen, über Namensschilder oder direkt im Gespräch.

 

Wir kommunizieren transparent und offen unsere Gespräche und lehnen Hinterzimmer ab.

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Unsere Regeln

Wer für taxmenow offizielle Termine wahrnimmt, eine offizielle Rolle bekleidet und/oder in der Öffentlichkeit spricht, verpflichtet sich zu folgenden Regeln: 

 

Er*sie nimmt keine Begünstigungen an und gibt keine Begünstigungen aus. Das umfasst jegliche Form von Geschenken oder Einladungen auf Essen und/oder Getränke.

 

Er*sie sorgt dafür, dass klar ist, ob gerade eine systematische Interessenvertretung stattfindet. Hierbei wird proaktiv vorgegangen. Es ist wichtig, dass das Gegenüber Bescheid weiß und nicht, dass nur die Mindestanforderung (Ausfüllen eines Formulars) erfüllt ist.

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